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Kein Freihandelsabkommen mit China ohne Arbeits- und Menschenrechte

Letztes Wochenende wurden die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China abgeschlossen. An seiner gestrigen Sitzung hat sich der Bundesrat mit dem Abkommen befasst.

Der konkrete Vertragstext ist noch nicht publiziert. Hinweise lassen aber den Schluss zu, dass es kein Nachhaltigkeitskapitel geben wird, das griffige Bestimmungen zur Berücksichtigung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie zum Schutz der Umwelt festschreibt. Die China-Plattform*) kritisiert den intransparenten Verhandlungsprozess, aus der die Zivilgesellschaft vollständig ausgeschlossen wurde, sowie die fehlenden Informationen zum Inhalt des vereinbarten Abkommens.

Nach wie vor werden in China Millionen von Menschen in Zwangsarbeitslagern ausgebeutet. Auch sind keine unabhängigen Gewerkschaften zugelassen. Das Freihandelsabkommen soll zusichern, dass die Freiheit und Autonomie der Gewerkschaften gewährleistet ist. Es soll klar festlegen, dass das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens die Schliessung aller Zwangsarbeitslager bedingt. Darüber hinaus müssen weitere auf dem UNO-Pakt 1 basierende verbindliche Bestimmungen das Minderheitenrecht garantieren.

Im Freihandelsabkommen müssen deshalb die Menschen- und Arbeitsrechte verankert sowie ein Kontroll- und Sanktionsmechanismus für Verstösse etabliert werden. Sonst läuft die Schweiz Gefahr, Produkte zu bevorzugen, die unter massiven Menschenrechts-verletzungen hergestellt wurden.

Die China Plattform fordert den Bundesrat noch einmal auf, kein Freihandelsabkommen mit China zu unterzeichnen, das die Arbeits- und Menschenrechte nicht wirksam schützt. Dies haben zuletzt über 23’000 Menschen in einer Petition der China-Plattform und ACAT an den Bundesrat gefordert (Text der Petition auf der zweiten Seite).

Das Freihandelsabkommen muss noch im Parlament ratifiziert werden. Die China-Plattform wird sich mit weiteren Partnerorganisationen dafür einsetzen, dass die Schweiz nur ein Freihandelsabkommen abschliesst, das die Arbeits- und Menschenrechte berücksichtigt.

Medienmitteilung und Petition an den Schweizerischen Bundesrat»

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