Allgemein

Medienmitteilung: Mich Gerber, Tibeterinnen und Tibetfreunde fordern ein verfassungskonformes Freihandelsabkommen mit China

Bern, 10. März 2014 – Am heutigen Gedenktag zum tibetischen Volksaufstand von 1959 in Lhasa sammelten Tibeterinnen und Tibet-Unterstützer in Bern Unterschriften für die Briefaktion an den Ständerat. Gemeinsam forderten sie vom Ständerat, das Freihandelsabkommen mit China verfassungsgemäss dem fakultativen Referendum zu unterstellen oder an den Bundesrat zurückzuweisen.

Nachdem der Nationalrat das Freihandelsabkommen mit China (FHA) im letzten Dezember als unbedenklich durchgewinkt hat, ist es nun am Ständerat, diesen Entscheid am 20. März zu korrigieren und das Freihandelsabkommen mit China entweder dem fakultativen Referendum zu unterstellen oder an den Bundesrat zurückzuweisen.

Im Rahmen des Gedenktags zum tibetischen Volksaufstand sammelten die Schweizer Tibet-Organisationen heute in Bern Unterschriften für einen entsprechenden Brief an die Ständeräte.  «Nimmt auch der Ständerat das Freihandelsabkommen mit diktatorischen Staat China an, sehe ich die humanitäre Tradition der Schweiz in Gefahr. Einen Vertrag mit einem Land abzuschliessen, das grundlegende Schutzbestimmungen für die Menschen in Tibet und seine Bergwelt verletzt, widerspricht meinem Rechtsempfinden», so Mich Gerber, Kontrabassist und langjähriger Tibet-Unterstützer, der hinter der Briefaktion der Tibet-Organisationen steht.

Zahlreiche Schweizer Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten heute den Brief, der unter anderem Folgendes festhält: «Mit der Annahme des Freihandelsabkommens in seiner jetzigen Form geht die Schweiz das Risiko ein, dass noch mehr Konsumgüter aus Zwangslagern in China und Tibet in unseren Regalen stehen werden. Zudem besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem zerstörerischen Abbau von Rohstoffen in Tibet und einer ungezügelten Handelstätigkeit ohne Schutzklauseln für das ökologisch sehr sensible „Dach der Welt“.»

Die Ständeräte werden gebeten, das Abkommen für inhaltliche Anpassungen an den Bundesrat zurückzuweisen oder dem fakultativen Referendum unterstellen. Letztere Forderung stützt auch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Oliver Diggelmann, Ordinarius für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich, vom 15. Februar 2014: Die vom Bundesrat empfohlene Nichtunterstellung des FHA unter das Referendum verletzt die Bundesverfassung.

Das Rechtsgutachten und den vollständigen Brief finden Sie auf: www.gstf.org/freihandelsabkommen-schweiz-china
Die Fotos zur Sammelaktion in Bern finden Sie auf: http://www.gstf.org/news-medien/bilder

 

* Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF), Verein Tibeter Jugend in Europa (VTJE), Tibetische Frauen-Organisation in der Schweiz (TFOS), Associazione Ticino-Tibet (ATT), Tibetergemeinschaft in der Schweiz und Liechtenstein (TGSL)

 

Please follow and like us: