Allgemein

Tibet-Information der GSTF vom 27. November 2014

Über 100 Nonnen aus Kloster fortgewiesen
Laut Informationen einer nach Indien geflohnen Nonne wurden schon im März mehr als 100 Nonnen aus dem Kloster Changlo im Bezirk Dingri, nahe der Grenze zu Nepal, fortgewiesen. Die geflohene Nonne, die selbst davon betroffen war, berichtete RFA, dass am 4. März alle Nonnen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung im Kloster für 2 Monate an ihre Heimatorte zurückkehren mussten. Im Kloster lebten nur 21 Nonnen mit offizieller Bewilligung, aber ungefähr 200 Nonnen ohne Erlaubnis. Die Nonnen wurden nicht nur gezwungen, an ihre Heimatorte zurückzukehren, sondern mussten auch ihre Roben ablegen. Die Nachricht von der Wegweisung der Nonnen folgt unmittelbar nach einem Bericht über das gleiche Ereignis im Kloster Jada, wo 26 Nonnen betroffen waren.
Nach Ablauf der zweimonatigen Frist hätten einige Nonnen versucht, wieder in das Kloster aufgenommen zu werden, aber es ist nicht bekannt, ob sie eine offizielle Bewilligung erhielten. Andere hielten sich in den umliegenden Wäldern versteckt.
Da es dem Kloster nicht erlaubt war, neue Unterkünfte zu bauen, hätten sich schon vor der Wegweisung fünf oder sechs nicht registrierte Nonnen in ein Zimmer zwängen müssen. Die Nonnen, die sich dort mit offizieller Bewilligung aufhielten, haben hingegen ein komfortables Zimmer mit Fernseher.

Erzwungene Beinamputation nach versuchter Selbstverbrennung
Der Tibeter Sungdue Kyab hatte sich am 12. Dezember 2012 nahe dem Kloster Bora in der Präfektur Kanlho angezündet und war in ein Spital eingeliefert worden. Die Polizei brachte ihn am 23. Oktober d.J. wieder zurück zu seinen Eltern, nachdem ihm beide Beine amputiert worden waren.
Die Eltern waren schon vorher vom Spital informiert worden, dass ihm wegen der Schwere der Brandverletzungen beide Beine amputiert werden müssten. Gleichzeitig wurde es ihnen aber nicht erlaubt, ihren Sohn zu besuchen und sich über seinen Zustand zu informieren, so dass sie die Zustimmung zur Amputation verweigerten. Auch spätere Versuche Anfang diesen Jahres, ihn im Spital zu besuchen, um ihm Essen und Bettzeug zu bringen, blieben erfolglos. Den Eltern wurde mitgeteilt, dass Sungdue Kyab in eine Haftanstalt eingliefert worden sei und er keinen Besuch empfangen dürfe. Falls sie irgendwelche Informationen an Dritte weitergeben würden, drohten ihnen „Konsequenzen“.
Erst jetzt, bei der Ankunft in seinem Elternhaus, erfuhren die Eltern dann, dass die Amputation erfolgt war. Das Haus ist seitdem unter Polizeibewachung, so dass diese Informationen erst jetzt RFA erreichten. Über Sungdue Kyab gibt es widersprüchliche Informationen; laut der damaligen Nachricht von TCHRD sei er bei der versuchten Selbstverbrennung 29 Jahre alt gewesen und Vater eines Kindes. Die jetzige Meldung von RFA nennt ein Alter von unter 20 Jahren.

„Verbesserungskampagne“ in Driru

Die kürzliche Ausweisung von 26 Nonnen aus dem Jada-Kloster in der Präfektur Driru  ist nach Auffassung von ICT ein erstes Zeichen der umfassenden, im September 2014 beschlossenen „Verbesserungskampagne“. Diese wurde in einem Dekret, das ICT vorliegt und ins Englische übersetzt wurde, am 12. September veröffentlicht. Die neue Kampagne stellt auch ein Eingeständnis dar, dass in der Unruheregion Driru, wo sich Laien, Mönche und Nonnen seit über einem Jahr allen Loyalitätsbezeugungen verweigern, die „Politische Umerziehung“ allein nicht ausreichte.
Die Bestimmungen und Strafandrohungen der neuen Kampagne sind wohl bewusst mehrdeutig formuliert, um den Behörden je nach Situation grossen Spielraum bei ihren Massnahmen zu geben. So wird Mönchen und Nonnen mit Ausweisung aus ihren Klöstern und einer sechsmonatigen „Erziehungsmassnahme“ gedroht, wenn sie sich in jegliche „Regierungsangelegenheiten einmischen“. Das gleiche gilt für „Einmischung in soziale Auseinandersetzungen“. Diese Bestimmung könnte alle Tibeter treffen, die sich bisher erfolgreich als Schlichter bei Disputen über Land oder die Rechte zum Sammeln des teuren Raupenkeulenpilzes betätigten , aber auch solche, die einfach nur privaten tibetischen Unterricht anbieten.
Die gleiche Strafe droht Mönchen und Nonnen, die Bilder des Dalai Lama besitzen. Laien, die solche Bilder besitzen, droht dazu noch der Entzug der Bewilligung zum Sammeln des Raupenkeulenpilzes, was besonders umgesiedelte und verarmte Nomaden trifft, die sich damit einen Lebensunterhalt verdienen wollen. Selbst Regierungskadern werden Strafen angedroht, wenn sie die Einhaltung dieser Bestimmungen nicht konsequent durchsetzen.
Eine weitere Bestimmung verfügt den Abriss aller „illegal“, d.h. seit Anfang 2011, errichteten religiösen Bauwerke, seien es Klöster, Einsiedeleien oder selbst Mani-Mauern.
Schliesslich werden auch alle bestraft, die „Auseinandersetzungen über die Verehrung der Gottheit Shugden anzetteln“. Der Dalai Lama hatte alle Tibeter aufgerufen, diese Gottheit nicht zu verehren, weil sie der Religionsausübung abträglich sei. Seither wird der Dalai Lama auf Auslandsreisen wegen dieser Anweisung regelmässig von Shugden-Anhängern auf das Gröbste angegriffen. China nützt den religiösen Disput aus, ermutigt Tibeter zur Shugden-Verehrung und spendet ihnen sogar Geld. Die Bestimmung in Driru kann nun leicht dazu verwendet werden, Mönche und Nonnen zu bestrafen, die die Haltung des Dalai Lama unterstützen.

Quellen: Radio Free Asia RFA; International Campaign for Tibet ICT

Zusammengestellt und redigiert für die GSTF von Dr. Uwe Meya

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