Ein tibetischer Mönch, der auch Liedertexte schrieb, wurde vergangenen Monat nach Ableistung einer fünfjährigen Gefängnisstrafe entlassen und an seinen Herkunftsort nach Tridu (chin. Chenduo) in der TAP Kyegudo (chin. Yushu) in der ehemaligen tibetischen Provinz Kham, heute Provinz Qinghai, zurückgebracht.
Lobsang Jinpa wurde am 23. Februar 2013 zusammen mit dem bekannten tibetischen Sänger Lolo in der Stadt Siling (chin. Xining) festgenommen (1). Letzterer wurde bei einem Prozess hinter verschlossenen Türen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Lobsang Jinpa, ein Mönch des Klosters Nyatso Zilkar, wurde u.a. angeklagt, weil er die Worte für ein Lied „Lieber Panchen Lama“, das von Lolo gesungen wurde, verfasst hatte. Es handelt von dem 10. Panchen Lama und seiner 11. Inkarnation, die von den chinesischen Behörden 1995 entführt wurde und seitdem verschwunden ist.
Lobsang Jinpa war bereits am 1. September 2012 schon einmal verhaftet worden. Die chinesischen Sicherheitskräfte, die ohne Vorwarnung in das Kloster eingedrungen waren, schlugen die Mönche und konfiszierten die persönlichen Gegenstände von fünf von ihnen, darunter war auch Lobsang Jinpa (1). Alle fünf wurden später festgenommen und verurteilt wegen eines friedlichen Protestmarsches, den die Mönche des Klosters am 8. Februar 2012 in der Gegend von Tridu angeführt hatten. Später wurde Lobsang Jinpa wieder freigelassen.
Lobsang Jinpas derzeitige Verfassung ist unbekannt wegen der Unmöglichkeit, Informationen aus Tibet zu erhalten, denn die chinesischen Behörden kontrollieren das Internet und alle anderen Kommunikationsmittel scharf. 2013 wurde seine Strafe zur medizinischen Behandlung kurz ausgesetzt, da er in Folge der Schläge, die er in der Polizeihaft erlitt, Nieren- und Leberfunktionsstörungen bekam.
Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie ist sehr besorgt wegen Lobsang Jinpas Gesundheitszustand und fordert die chinesischen Behörden auf, ihm ohne Einschränkungen medizinische Versorgung zuteil werden zu lassen.
Da er unter einer politischen Anklage inhaftiert gewesen ist, wird er nun vermutlich eine zusätzliche Strafe, die „Aberkennung der bürgerlichen Rechte“, zu ertragen haben, die gewöhnlich zwischen einem und fünf Jahren variiert. Personen, die diesem zusätzlichen Urteil unterliegen, gehen ihrer politischen Rechte verlustig, wie des Rechts auf Rede-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit.
Das TCHRD kritisiert scharf die willkürliche Festhaltung des Mönches Lobsang Jinpa und der sich daraus ergebenden Verletzung seines Rechtes auf freie Meinungsäusserung, wie sie sowohl in der chinesischen nationalen Verfassung als auch im Völkerrecht verankert ist. China muss die Grundrechte und Grundfreiheiten aller tibetischen politischen Gefangenen respektieren.
(1) 13. März 2013, China verurteilt gefolterten tibetischen Mönch zu fünf Jahren Gefängnis, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/TCHRD/2013/LobsangJinpa_13.3.html
(1) 13. März 2013, Populärer tibetischer Sänger Lo Lo zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/TCHRD/2013/LoLo5Jahre_13.3.html
(2) 4. September 2012, „Fünf tibetische Mönche des Klosters Zilkar in der Präfektur Yulshul festgenommen“, http://www.igfm-muenchen.de/tibet/RFA/2012/Zilkar-5Moenche_4.9.html
Tibetisches Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD), www.tchrd.org, 18. November 2017
Übersetzung: Adelheid Dönges, Revision: Angelika Oppenheimer