Focus Tibet

Behörden verbieten Teilnahme an Belehrungen des Dalai Lama

Behörden in der Region Kham im Osten Tibets haben im Januar überraschend Tibeter, die nach Indien gereist waren, unter Androhung von Strafen zurück gerufen. Vielfach wollten die Tibeter an den Belehrungen des Dalai Lama während des Monats Januar in Bodhgaya teilnehmen. Betroffen waren aber auch Geschäftsleute, die mit anderen Anliegen unterwegs waren.

Im Bezirk Tawu wurde der Rückruf am 12. Januar publiziert, mit der Aufforderung bis spätestens 16. Januar zurückzukehren. Im Bezirk Lithang hatte die Rückkehr bis 19. Januar zu erfolgen. Reisende hatten sich zur Bestätigung bei den lokalen Behörden zu melden. Bei Missachtung wurden nicht näher spezifizierte «Konsequenzen» angedroht. Überrascht wurden auch Tibeter, die erst kürzlich ihren Reisepass erhalten hatten. Ebenso wurde explizit verboten, mit Tibetern in Indien in Kontakt zu treten oder Audio- und Video-Aufnahmen der Belehrungen zu verbreiten. Dieses würde unter dem Tatbestand des «Separatismus» mit Gefängnis bestraft.

Nahmen bei Beginn der Belehrungen noch 2’600 Pilger aus Tibet teil, schrumpfte nach dem Rückruf deren Zahl auf 200.

Schon im letzten Jahr wurden Tibeter aus Indien zurückgerufen, die im Januar 2017 an der Kalachakra-Zeremonie des Dalai Lama teilnehmen wollten [vergl. Tibet-Information 7. Januar 2017; UM]. Diejenigen, die zu spät zurückkehrten, mussten mit ansehen, wie ihr Pass vor ihren Augen bei der Grenzkontrolle vernichtet wurde. Ein Pass ist 10 Jahre gültig und kostet eine beträchtliche Geldsumme, umgerechnet etwa Fr. 800. In anderen Fällen wurden Ende 2016 bereits vor der Zeremonie Pässe eingezogen, da angeblich Regierungsstempel erneuert werden mussten [vergl. Tibet-Information vom 9. Dezember 2016; UM]. Die meisten Betroffenen warten bis heute auf die Rückgabe der Pässe.

Radio Free Asia, 22./24. Januar 2018
Von Dr. Uwe Meya

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