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Medienmitteilung zum 60. Jahrestag Tibetischer Volksaufstand: Schweiz muss Rechte der Tibeterinnen und Tibeter verteidigen und stärker schützen

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Am 10. März 2019 jährt sich der Jahrestag des tibetischen Volkaufstandes und der damit verbundenen Flucht des Dalai-Lama zum sechzigsten Mal. Tibet-Organisationen und die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordern die Schweiz auf, sich stärker für den Schutz der Tibeterinnen und Tibeter zu engagieren. Auch in der Schweiz. 

Die Menschenrechtslage in Tibet bleibt weiterhin prekär. Im Februar hat die chinesische Regierung für Tibet eine Einreisesperre für ausländische Touristen erlassen. Diese soll bis Anfang April andauern. Grund dafür sind befürchtete Spannungen im Zusammenhang mit dem 60. Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes. Seit 2009 haben sich 155 Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen die chinesischen Repressionen selbst verbrannt. Im Dezember 2018 untersagten die Behörden tibetischen Mönchen in der Region Qinghai in ihren Klöstern die tibetische Sprache zu lehren. Damit untergräbt die chinesische Regierung einmal mehr das in der eigenen Verfassung festgeschriebene Recht, Tibetisch zu lernen. «Wir fordern die Schweiz auf, sich bilateral wie auch multilateral für die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte in China zu engagieren. Mit dem Menschenrechtsdialog ist es nicht getan. Es braucht mehr Engagement seitens der Schweiz und eine menschenrechtskonforme Aussenpolitik», sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).

Schatten Chinas reicht bis in die Schweiz

Seit 2013 verfügen die Schweiz und China über ein Freihandelsabkommen. Sowohl auf politischer wie auch auf wirtschaftlicher Ebene findet eine Annäherung der beiden Länder statt. Für die tibetische Gemeinschaft in der Schweiz bedeutet dies konkrete Einschränkungen in der freien Meinungsäusserung, dem Schutz der Privatsphäre, der Bewegungsfreiheit sowie dem Recht auf eigene Identität. Seien es chinesische Einschüchterungsversuche am UNO-Menschenrechtsrat, digitale Überwachungsaktivitäten oder Infiltrierungen durch Spione: Chinas Machtgebaren bekommen in der Schweiz lebende Tibeter direkt zu spüren. «Gerade weil die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit China unterhält, muss sie sich gegenüber China entschieden gegen Einflussnahme in der Schweiz aussprechen und Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz stärker schützen», präzisiert Uwe Meya von der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft GSTF.

Parlamentarische Gruppe Tibet fordert Antworten vom Bundesrat 

Die Parlamentarische Gruppe Tibet thematisiert heute in der bundesrätlichen Fragestunde sowohl die menschenrechtliche Situation in Tibet, die verstärkte Einflussnahme Chinas in der Schweiz sowie die aktuelle Situation der tibetischen Exilgemeinschaft und Flüchtlinge, und erwartet vom Bundesrat entsprechende Antworten. «Als eines von wenigen Ländern führt die Schweiz mit China einen Menschenrechtsdialog und verfügt über ein Freihandelsabkommen. Nun gilt es, diese Chance zu packen», sagt Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP/ZH), Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Tibet. «Es ist wichtig, dass die Schweiz in Bezug auf Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte gegenüber China dezidierter auftritt und ihre Beziehung stärker an Bedingungen knüpft.»

Kontakt:
Christoph Wiedmer
Co-Geschäftsleiter Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
Tel. 079 679 01 24

Uwe Meya
Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF)
Tel. 079 418 15 47

Rosmarie Quadranti
Co-Präsidentin Parlamentarische Gruppe Tibet
Tel. 079 865 66 11

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