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Erlass gegen Pensionäre, die religiösen Aktivitäten nachgehen

Kora um den Jokhang-Tempel in Lhasa (Foto: Phayul)

Im August wurde in der sogenannten «Autonomen Region Tibet» ein Erlass der Kommunistischen Partei publiziert, der auf pensionierte Regierungsangestellte abzielt, die religiösen Aktivitäten nachgehen. Alle Partei- und Regierungsbüros in der Region mussten bis 18. August um 12.30 Uhr eine Liste abliefern mit den Namen aller Pensionäre, die bei der Kora (der traditionellen Umwandlung heiliger Stätten mit dem Rezitieren von Gebeten) beobachtet wurden.

Der Erlass erwähnt, dass der Brauch der Umwandlung »von zahlreichen Pensionären» praktiziert werde und «weit verbreitet sei». Alle Kader müssten «eine gründliche Selbstinspektion durchführen» und untersuchen, ob es in ihrem Zuständigkeitsbereich derartige «Phänomene» gäbe. Alle auf der Liste aufgeführten Personen würden dann entsprechend bestraft.

Diese Praxis ist nicht neu. Bereits in den Jahren 1994 und 2012 wurden mehrere tausend Tibeter, unter ihnen viele Pensionäre, mit Haft und «Umerziehung», bestraft, die für Belehrungen des Dalai Lama nach Indien gereist waren.

Phayul, 12. September 2019 // Dr. Uwe Meya

Bild: Kora um den Jokhang-Tempel in Lhasa (Foto: Phayul)

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