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Geheime Asyl-Abteilung des Bundes gerät unter Beschuss

Vertrauliche Akten des Staatssekretariats für Migration gelangen an die Öffentlichkeit. Wissenschafter begutachten sie – und kommen zu einem vernichtenden Befund. 

Lesen Sie hier den Originalbericht von Lukas Häuptli, erschienen in der NZZ am 25.10.2020.

Die Abteilung hat ihre Büros draussen im Berner Vorort Wabern, heisst offiziell Fachstelle Lingua und ist kaum jemandem bekannt. Doch im Schweizer Asylwesen spielt sie eine wichtige Rolle. Ihre Experten und Expertinnen machen Sprach- und Wissens-Analysen zu Asylsuchenden, deren Herkunft nicht vollständig geklärt ist. Etwa bei Gesuchstellern, die angeben, aus Eritrea, Syrien oder Tibet in die Schweiz geflüchtet zu sein. In vielen Fällen sind die Berichte der Experten ausschlaggebend für die Ablehnung der entsprechenden Asylgesuche.

Dass die Abteilung niemand kennt, ist Absicht. Das Staatssekretariat für Migration hält die Namen der mehr als 100 Experten und Expertinnen, die für die Fachstelle arbeiten, geheim. In den Akten tauchen sie nur unter Abkürzungen wie «AS13» oder unter Pseudonymen auf. Das geschehe zum Schutz der Experten, sagt Lukas Rieder, Sprecher des Staatssekretariats. «Im Fall einer Identifikation besteht ein hohes Risiko, dass die Sicherheit der sachverständigen Personen nicht mehr gewährleistet ist und diese Druckversuchen von verschiedenen Seiten ausgesetzt werden.»

Doch das Staatssekretariat für Migration geht noch weiter. Es hält auch sämtliche Analysen, welche die Abteilung über Asylsuchende macht, unter Verschluss. Die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen erhalten nur eine kurze Zusammenfassung der mehrseitigen Berichte.

Experte «AS19»

Jetzt aber sind mehrere Dokumente der Fachstelle Lingua durch ein Leck an Dritte gelangt. Unter den Akten befindet sich auch ein als vertraulich klassifizierter Bericht des Experten «AS19» über einen tibetischen Asylsuchenden. Unterschrieben ist das 15-seitige Dokument mit Jakob Schreiner – einem Pseudonym, wie das Staatssekretariat für Migration in einem Brief an den Gesuchsteller einräumte.

Über Umwege gelangte der vertrauliche Bericht an eine Gruppe von Tibetologie-Professoren und -Lehrbeauftragten an Universitäten in Bern, Leipzig und Paris. Die vier Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die seit Jahren, ja Jahrzehnten zur tibetischen Sprache, Kultur und Geschichte forschen, prüften den Bericht und verfassten ein Gutachten dazu. Ihr Befund ist vernichtend: Sie schreiben von «substanziellen Defiziten» im Lingua-Bericht, von «nicht akzeptierbaren Fehlern» und von «so vielen Mängeln, dass eine neutrale und objektive Evaluation nicht möglich ist».

Eine der Gutachterinnen, Karénina Kollmar-Paulenz, geht im Telefongespräch noch weiter. Sie ist Professorin für Religionswissenschaft und zentralasiatische Kulturwissenschaft an der Universität Bern und sagt: «Der Bericht des Experten ‹AS19› hält wissenschaftlichen Ansprüchen in keiner Art und Weise stand. Er ist in der Tibetologie offenbar auf dem Forschungsstand der achtziger Jahre stehengeblieben.»

Überhaupt rätseln die vier Wissenschafterinnen und Wissenschafter über die Identität des Experten des Staatssekretariats. «Die internationale Tibetologie-Szene ist überschaubar», sagt Kollmar-Paulenz. Niemand aber kenne einen Tibetologen, auf den die Angaben des Staatssekretariats für Migration passten, die in einer ebenfalls öffentlich gewordenen Kurzbiografie zu «AS19» stehen. «Das alles macht uns schon sehr stutzig. Und es legt die Frage nahe: Wer ist dieser Experte überhaupt?»

Die Nähe zu China

Noch bemerkenswerter ist eine andere Feststellung der vier ­Tibetologen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich. «Es ist offensichtlich, dass der Experte ‹AS19› sehr chinafreundlich ist», sagt Karénina Kollmar-Paulenz. «Eine Reihe seiner Aussagen tönen wie die offizielle chinesische Staatspropaganda.»

Das Staatssekretariat für Migration stellt allerdings kategorisch in Abrede, dass der Experte eine auffallende Nähe zu China habe. «Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage», sagt Sprecher Lukas Rieder. Immerhin will die Behörde den Vorwürfen der vier Wissenschafter und Wissenschafterinnen nachgehen: «Die vorgebrachten Punkte werden zurzeit sorgfältig geprüft», erklärt Rieder. «Sollte sich herausstellen, dass Qualitätsmängel bestehen, werden erforderliche Massnahmen getroffen.»

Daneben weist er darauf hin, dass die Fachstelle Lingua seit Jahren «Analysen von hoher Qualität» mache und dass deren Arbeit «regelmässigen Überprüfungen» unterliege. Genau das bezweifelt aber die Berner Professorin Karénina Kollmar-Paulenz: «Der Fall legt nahe, dass das Staatssekretariat für Migration im Bereich seiner Lingua-Berichte kein oder ein nur ungenügendes Qualitätsmanagement betreibt.»

Wie häufig Lingua-Analysen in Asylverfahren zur Anwendung kommen, gibt das Staatssekretariat für Migration nicht bekannt. Es ist zumindest nicht selten, wie ein Blick in die Entscheid-Datenbanken des Bundesverwaltungsgerichts zeigt. Dieses ist erste und einzige Beschwerdeinstanz im Asylwesen. Allein seit Anfang Jahr spielten in rund fünfzig Fällen Lingua-Berichte eine Rolle. Und in der Regel eine entscheidende. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat mehrmals festgehalten, dass den Lingua-Analysen ein «erhöhter Beweiswert» zukomme.

«Die Lingua-Analysen des Staatssekretariats für Migration haben in vielen Asylverfahren ein sehr grosses Gewicht», sagt dazu der Luzerner Anwalt Hannes Munz, der oft abgewiesene Asylsuchende vertritt. «In zahlreichen Fällen führen sie zu einem ablehnenden Entscheid.»

Foto vom Originalbeitrag: Die Schweiz gewährt nur zehn bis zwanzig Prozent aller tibetischen Gesuchsteller Asyl. Viele der anderen weist sie aufgrund einer sogenannten Lingua-Analyse aus dem Land (Symbolbild).

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  1. Thomas Bearth, em. Prof. für Allgemeine und Afrikanische Sprachwissenschaft der Univ. Zürich

    Das Lingua-Verfahren, wie ich es aus den Anfangszeiten im europäischen und während einiger Zeit bei der Lancierung in der Schweiz kennen gelernt habe, ist als Wahrheitstest – Überprüfung der Richtigkeit einer Herkunftsbehauptung – aussagekräftig. Die Verwendung solcher Tests zur Falsifizierung von Herkunftsbehauptungen ist hingegen mit stärkeren Unsicherheitsfaktoren behaftet und sollte deshalb m.E. bei der Einzelfallbeurteilung zurückhaltend angewendet werden. Kriterien wie dialektale Prägung korrelieren schon traditionell mit dem familiären Umfeld und sind heute in hohem Mass von Mobilität des Individuums und der Gruppe abhängig. Weltweit – wie auch bei uns – führt Mehrfachsozialisierung zu starker sprachlicher Durchmischung und zu einer zunehmenden Entflechtung von Sprachkompetenz und biografischer Verortung.
    Wenn, wie im Artikel behauptet wird, die Lingua-Tests vor allem zur Falsifizierung von Aussagen von Asylbewerbern, d.h. als Lügen- und nicht als Wahrheitstest verwendet werden, muss die Frage erlaubt sein, wie diese Unsicherheitsfaktoren – nach dem Prinzip in dubio pro reo, das auch hier gelten sollte – berücksichtigt und methodisch erfasst werden. Konkret müsste etwa gefragt werden, wie Kriterien, die der Unglaubwürdigkeitserklärung von Aussagen von Asylanten zugrunde gelegt werden, ihrerseits auf ihre Tauglichkeit als Kriterien der Beurteilung überprüft werden. Werden im heutigen Verfahren Testergebnisse in der Regel überhaupt einem Gegentest unterworfen – könnte es nicht doch so (gewesen) sein, wie der Gesuchsteller es erzählt? Wie wird z.B. Kontextwissen aus externen Quellen mit einbezogen, auch solches, das den Aussagen der Betroffenen mehr Glaubwürdigkeit und Gewicht verleihen würde?
    Dies gilt ebenfalls für die, soweit mir bekannt, nicht in das Lingua-Verfahren einbezogenen Interviews. Wir haben vor einiger Zeit anhand eines uns bekannten Falls auf die Problematik von Unglaubwürdigkeitserklärungen von Flucht-und Verfolgungsnarrativen aufgrund einer scheinbaren Verwechslung von Partizipanten der Erzählhandlung hingewiesen. Bezieht man die aus der sprachvergleichenden Diskursforschung bekannten unterschiedlichen Strategien der sprachlichen Identifikation von handelnden Personen in die Beurteilung ein, so lässt die Aufrechterhaltung der angeblichen Personenverwechslung als Indiz für ein aus Anlass des Gesuchs konstruiertes und dadurch von vorneherein unglaubwürdiges Narrativ und letztlich als Grund für dessen Ablehnung die Fairness des gesamten Verfahrens unglaubwürdig erscheinen.
    Was die Kritik der Kollegen aus dem Feld der Tibetforschung betrifft, kann ich mir dazu kein fachlich begründetes Urteil anmassen. Allerdings kommt darin die Sorge zum Ausdruck, dass die Schweiz Aussenpolitik zu Lasten der Asylsuchenden betreibt. Dieser Eindruck entsteht z.B., wenn man wichtige Entscheidungen zum Status von Asylsuchenden davon abhängig macht, dass der Gesuchsteller sich seine Identität von der jeweiligen Botschaft bestätigen lassen muss. Kashoggi lässt grüssen.

  2. Charlotte Woerner

    Da hofft man aber sehr, dass dieser Kommentar von Prof Em Thomas Bearth auch an die Stellen gelangt, die der Grund fuer diesen Artikel von Lukas Haeuptli sind!

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