China Focus Schweiz

Details über Rückführungsabkommen mit China führen zu Besorgnis

Am 7. Dezember lief ein über 5 Jahre abgeschlossenes geheimes Abkommen zwischen der Schweiz und China aus, das Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit die Möglichkeit gibt, sich bis zu 2 Wochen ohne offiziellen Status aufzuhalten, um Individuen zu interviewen, die aus der Scheiz nach China zurückgeführt werden sollen. Auf allgemeine Verwunderung und Empörung stiess die Tatsache, dass dieses Abkommen geheim gehalten und nicht einmal dem Nationalrat oder der Aussenpolitischen Kommission zur Kenntnis gebracht wurde.

Am 23. August hatte bereits die NZZ darüber berichtet und darauf aufmerksam gemacht, dass Beratungen über einer Erneuerung des Abkommens laufen.

Gemäss dem ausgelaufenen Vertrag, über den die Gruppe Safeguard Defenders im Detail berichtet (https://safeguarddefenders.com/en/blog/lies-and-spies-switzerland-s-secret-deal-chinese-police), konnten Mitarbeiter des chinesischen Ministeriums für Staatssicherheit auf Kosten der Schweiz bis zu 2 Wochen einreisen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Bei der Einladung in die Schweiz war China die Wahl der Mitarbeiter freigestellt. Die Mitarbeiter reisten mit Touristenvisa ein, ihre Namen wurden durch die Schweizer Behörden geheim gehalten, und ihre Berichte waren der Schweiz nicht zugänglich. Mehr noch, da die chinesischen Mitarbeiter ein Touristenvisum erhielten, konnten sie sich ungehindert im gesamten Schengen-Raum bewegen; diese Tatsache war den anderen Schengen-Staaten offenbar nicht bekannt.

Erstaunlich ist abgesehen von der Geheimhaltung auch die Asymmetrie des Abkommens, die der Schweiz jegliche Kontrolle über die Aktivitäten der Chinesen entzieht. Etwa 50 andere Abkommen dieser Art sind von der Schweiz abgeschlossen, aber im Gegensatz zu diesem Abkommen wurden die anderen auch öffentlich zugänglich gemacht. Nur wenige Rückführungsabkommen erlauben ausländischen Polizei- oder Sicherheitskräften die Einreise, und dann beschränken sie in der Regel deren Wirken auf die Begleitung der betroffenen Personen bei der Rückführung.

Das Staatssekretariat für Migration rechtfertigte die Geheimhaltung mit dem Argument, es habe sich um ein rein «technisches» Abkommen gehandelt und müsse daher nicht veröffentlicht werden. Bei den Interviews durch die chinesischen Repräsentanten sei stets ein Vertreter der Schweiz zugegen gewesen, und daraus resultierende Rückführungen habe es nur einmal in 2016 für 4 Flüchtlinge gegeben. Es würden keine Personen in ein Land zurückgeführt, in denen das Risiko für unrechtmässige Behandlung bestehe. Diese gelte für Flüchtlinge aus Tibet und Ost-Turkestan. Allerdings gab es offenbar keine Kontrolle, was mit den rückgeführten Personen geschah.

Margaret Lewis, Professor für Recht an der Seton Hall University in den USA, bezeichnetet das Abkommen als sehr ungewöhnlich verglichen mit andere darartigen Abkommen und gab zu Bedenken, dass China wohl kaum Mitarbeiter in die Schweiz entsende, wenn es nur um «gewöhnliche» abgewiesene Flüchtlinge gehe; eher ziele ihre Reise wohl auf Personen ab, für die China ein «spezielles Interesse» habe. Da sich die Mitarbeiter ohne Aufsicht bewegen, sei auch nicht auszuschliessen, dass sie andere Personen observieren oder gar unter Druck setzen. Ein chinesischer Menschenrechtsaktivist fügte hinzu, dass nun auch gezielt Flüchtlinge aus Hongkong angegangen werden könnten, sollte das Abkommen verlängert werden.

Safeguard Defenders, 9. Dezember 2020, The Guardian, 10. Dezember 2020 // Dr. Uwe Meya

Foto: Safeguard Defenders

Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert