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Nationalrat sagt JA: Menschenrechtsdialog mit China wird evaluiert

Der Nationalrat hat sich am 09. März 2021 dafür ausgesprochen, den Menschenrechtsdialog mit China zu evaluieren. Damit leistet er einer Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Tibet-Organisationen Folge. Die Organisationen begrüssen diesen Entscheid und fordern den Bundesrat auf, in der kommenden China-Strategie die Menschenrechte gegenüber kurzfristigen Wirtschaftsinteressen zu priorisieren.

Der Nationalrat hat heute mit 94 zu 65 Stimmen ein Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission angenommen, welches vorsieht, den Menschenrechtsdialog (MRD) mit China zu evaluieren. Ausgangspunkt für das Postulat war eine Petition, die von der Gesellschaft für bedrohte Völker und Tibet-Organisationen im September 2018 eingereicht wurde.

Hier zum Verlauf der Debatte im Nationalrat

Auftrag an den Bundesrat

Durch die Annahme des Postulats wird der Bundesrat beauftragt, über den aktuellen Stand des Menschenrechtsdialoges mit China zu berichten. Auch muss er konkrete Pläne für die Umsetzung darlegen, erzielte Erfolge aufzeigen und weitere Schritte erläutern. «Wir begrüssen diesen Entscheid sehr», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der GfbV. «Die Annahme des Postulates bedeutet, dass die heutige Form des Menschenrechtsdialogs mit China als nicht zielführend erachtet wird.Entscheidender Richtungswechsel

Die GfbV und Tibet-Organisationen stehen dem Menschenrechtsdialog mit China seit Jahren kritisch gegenüber. So wird der Dialog von chinesischer Seite gerne als politisches Druckmittel verwendet: China sistierte im Sommer 2019 den Dialog, nachdem die Schweiz zusammen mit 21 Ländern im Rahmen des UNO-Menschenrechtrates China aufforderte, Massenverhaftungen und Überwachung der uigurischen Gemeinschaft in Ostturkestan (Xinjiang) zu beenden. Der Entscheid des Nationalrates ist ein entscheidender Richtungswechsel, der auch vom Bundesrat unterstützt wird. Noch im Jahr XX wurde ein ähnliches Postulat von Bundesrat und Parlament verworfen.

Feigenblatt für Schweizer Wirtschaft fällt weg

«Die Annahme bedeutet, dass auch die Schweizer Wirtschaft über die Bücher muss», sagt N Mattli, Kampagnenleiterin bei der GfbV. «Bis anhin wurde vom Wirtschaftsdepartement wie auch von führenden Wirtschaftsvertretenden der MRD mit China stets als Ausrede genutzt, um das Thema Menschenrechte im Freihandelsabkommen wie auch in direkten Kooperationen mit chinesischen Firmen auszuklammern.» Doch Wirtschaft und Politik lassen sich insbesondere im chinesischen Kontext kaum voneinander trennen. Dass eine Justierung zwingend nötig ist, zeigt auch das neuste Regierungsleak über strukturelle Zwangsarbeit in Ostturkestan. Auch Schweizer Firmen importieren Produkte aus dieser Region, wobei Zwangsarbeit nicht ausgeschlossen werden kann.

China-Strategie muss Entscheid berücksichtigen

Der heutige Entscheid bedeutet auch, dass die altbewährten Instrumente der Schweiz gegenüber China nicht mehr funktionieren. Die Schweiz muss gegenüber China den Schutz der Menschenrechte und der eigenen Werte dringend ins Zentrum stellen. «Wir appellieren an den Bundesrat, den Schutz von Tibeterinnen und Tibetern und anderen verfolgten Gemeinschaften in der neuen China-Strategie konkret zu verankern», betont Thomas Büchli, Präsident der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF). «Dafür braucht es Instrumente, die einen Neustart in der Schweizer China-Politik ermöglichen und die Menschenrechte vor kurzfristigen Wirtschaftsinteressen priorisieren.» Die China-Strategie wird in den kommenden Wochen vom Bundesrat verabschiedet.

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