Schriftliche Durchführung der 40. GSTF-Mitgliederversammlung
am 26. März 2022 mit Möglichkeit zum online Austausch von 10 – 12 Uhr.
Anmeldungen bis spätestens 6. März 2022 an buero@gstf.org.
Die Covid-19-Pandemie und die dazugehörige bundesrätliche Covid-19-Schutzmassnahmen haben den Vorstand auch dieses Jahr bewogen, unsere ordentliche Mitgliederversammlung 2022 der GSTF erneut schriftlich durchzuführen.
Aus organisatorischen Gründen musste der GSTF-Vorstand schon im Januar entscheiden, ob die Mitgliederversammlung 2022 als Präsenzveranstaltung oder erneut als schriftliche Mitgliederversammlung durchgeführt werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt bestanden noch die verschärften Covid-Schutzmassnahmen. Der Lockerungsentscheid durch den Bundesrat kam für unsere MV also zu spät. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Eingang der Abstimmungsunterlagen muss bis spätestens 30. März 2022 im Büro der GSTF erfolgt sein, um ausgezählt zu werden. Einsendung per Email oder per Briefpost möglich.
Mehr Informationen, die MV Dokumente und die Möglichkeit für Kommentare finden Sie hier.