Die Haltung des Bundesrats gegenüber den Menschenrechtsverletzungen in Tibet

20. Februar 2013

Zu der im Dezember 2012 von der Parlamentarischen Gruppe Tibet eingereichten Interpellation „Verletzung grundlegender Menschenrechte in Tibet“ hat der Bundesrat nun Stellung bezogen. Die Interpellation wurde eingereicht, um mehr über die Haltung der Schweizer Regierung zur Menschenrechtslage in Tibet zu erfahren und in welchem Rahmen sie sich für die tibetische Bevölkerung einsetzt.

Der Bundesrat zeigt sich in seiner Antwort besorgt über die Menschenrechtslage in den tibetischen Gebieten. Entsprechend spricht er die Thematik sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene regelmässig an. „Menschenrechte sind ein zentrales Anliegen der Schweizer Aussenpolitik“, so der Bundesrat.
Eine weitere und wichtige Gelegenheit auf die Menschenrechtslage in Tibet einzugehen, bietet die Versammlung des UNO-Menschenrechtsrates im Oktober 2013. Dann wird die zweite Menschenrechtsprüfung von China behandelt. Der Bundesrat wird die Gelegenheit nutzen, um auf die Problematik in Tibet einzugehen und die vorangehenden Empfehlungen der Schweiz, wie die Respektierung der Grundrechte, insbesondere die Religionsfreiheit, aufzugreifen.

Es ist begrüssenswert, dass der Bundesrat die besorgniserregende Lage in Tibet regelmässig mit den chinesischen Behörden und auch in multilateralen Foren diskutiert. Offen bleibt jedoch, wie stark sich die Schweizer Regierung schliesslich für die Menschenrechte in Tibet einsetzt und wie nachhaltig diese politischen Dialoge mit den chinesischen Behörden ausfallen.

»Interpellation und Antwort des Bundesrats