Eine rote Linie für die Schweiz:
Keine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens mit China ohne Menschenrechte!
Am 1. Juli vor zehn Jahren trat das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China (VRC) in Kraft. In diesen zehn Jahren hat sich die Menschenrechtslage in der Volksrepublik massiv verschlechtert. Besonders die Repression gegenüber der tibetischen und uigurischen Bevölkerung hat stark zugenommen. Die Menschenrechte werden im Text des Freihandelsabkommens mit keinem Wort erwähnt. Auf Wunsch der Wirtschaft will nun die Schweiz das Abkommen erweitern, dabei soll es vor allem um zusätzliche Zollbefreiungen für die chemische Industrie und die Maschinenindustrie gehen. Wir fordern eine griffige rote Linie: Keine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommen ohne substanziellen Einbezug von Menschenrechten!
„Der chinesische Staat hat mich und 100000 andere Menschen gefoltert. Dass die Schweiz nun den Handel mit China intensivieren will ohne die Menschenrechte anzusprechen, ist ein No-Go. Um das zu verhindern, unterzeichnen Sie bitte die Petition an der Schweizer Bundesrat.“
Gulbahar Haitiwaji, Augenzeugin der chinesischen Zwangslager
In der Bundesverfassung steht klar: Die Schweizer Aussenpolitik muss sich für die Achtung der Menschenrechte einsetzen, die Demokratie fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker beitragen (Artikel 54 Abs. 2). Wir fordern den Bundesrat dazu auf, dieser Verpflichtung auch in seinen Verhandlungen über eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommen mit der VRC nachzukommen. Denn auch die Schweizer Handelspolitik muss sich an der Bundesverfassung orientieren und menschenrechtskonform sein.
Ein Schweizer Sonderweg: Die Schweiz ist das einzige kontinentaleuropäische Land, das ein Freihandelsabkommen mit der VRC abgeschlossen hat. Während ihre engsten Handelspartner in Europa und die USA zunehmend ihre aussenpolitischen Strategien anpassen und Sanktionen ergreifen, um die chinesische Regierung für ihre massiven Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen, stellt die Schweiz immer noch Handelsinteressen über Menschenrechte.
Unterstützen Sie unsere Petition: Wirtschaftsminister Guy Parmelin will für die Vertiefung der Beziehungen zur VRC noch diesen Sommer nach Peking reisen. Auf seine Reise wollen wir ihm eine griffige rote Linie mitgeben: Eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens ohne Menschenrechte darf bei den Verhandlungen nicht in Frage kommen.
Wir fordern konkret:
-Dass Artikel 54 Abs. 2 der Bundesverfassung als rote Linie definiert wird für die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung des bilateralen Freihandelsabkommens.
Eine erfolgreiche Menschenrechtspolitik gegenüber der VRC muss sich für die Anliegen kohärent und konsequent und „auf allen Stufen“ einsetzen, wie das der Bundesrat auch selbst in seiner Chinastrategie 2021-24 gefordert hat.
Konsequenterweise müssen die Grundwerte der Schweiz, wie sie in der Bundesverfassung verankert sind, auch für Freihandelsabkommen gelten.
Warum ist das wichtig?
Seit 2013 steht Xi Jinping an der Regierungsspitze der Volksrepublik China. Ein Jahr später trat das bilaterale Freihandelsabkommen mit der Schweiz in Kraft. In den zehn Jahren, die seither vergangen sind, hat sich die Menschenrechtslage in der VRC nochmals massiv verschlechtert. Die chinesische Regierung geht besonders brutal gegen die tibetische und uigurische Gemeinschaft vor. So sind Tibeter:innen im Alltag weiterhin stark unterdrückt. Bei Protesten gegen den geplanten Bau eines Wasserkraftwerkes, für dessen Inbetriebnahme mehrere Dörfer und tibetische Klöster von grosser historischer Bedeutung überflutet werden sollen, wurden im Frühjahr 2024 über tausend Menschen, darunter Nonnen und Mönche, verhaftet.Bis zu einer Million tibetische Schülerinnen und Schüler ab 4 Jahren – das sind über 80 Prozent aller schulpflichtigen tibetischen Kinder – werden gezwungen, Internatsschulen fern von ihren Familien zu besuchen, wo ihnen nur die chinesische Sprache und Kultur vermittelt wird. So wächst eine Generation heran, die weder Tibetisch spricht, noch einen Bezug zur eigenen kulturellen Herkunft hat.
Auch in Ostturkestan (chin. Xinjiang) hat sich die Situation massiv verschlechtert. Weltweit Schlagzeilen machte die Inhaftierung von etwa einer Million Menschen in so genannten “Umerziehungslagern”, wo sie indoktriniert und teilweise gefoltert und vergewaltigt werden. Während jüngst einige dieser Lager aufgrund des internationalen Drucks geschlossen wurden, ist die uigurische Bevölkerung auch ausserhalb dieser Lager engmaschig überwacht und in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt: Ehemalige Insass:innen der Lager werden unter Hausarrest gestellt, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt oder müssen Zwangsarbeit leisten. Zudem ist dokumentiert, wie die chinesische Regierung durch Zwangssterilisationen und weitere Massnahmen zur Geburtenkontrolle bei uigurischen Frauen eine dramatische Änderung der demografischen Zusammensetzung in der Region herbeiführt.
Fakt ist: In China nahmen in den 10 Jahren seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommen mit der Schweiz die Menschenrechtsverletzungen stark zu. Vor dieser Entwicklung darf die Schweiz nicht die Augen verschliessen und muss endlich Verantwortung übernehmen!
Danke, dass Sie unsere Petition unterstützen. Diese kann von allen Personen unterzeichnet werden, auch von Minderjährigen und nicht Wahlberechtigten.
Weitere Informationen: Kampagne der GfbV:
www.gfbv.ch/china
Diese Petition wurde von folgenden Organisationen lanciert:
Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF)
Uigurischer Verein Schweiz
Verein Tibeter Jugend in Europa (VTJE)
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
Campax