Illegale Organentnahme bei Gefangenen?

25. Juni 2021

Eine Gruppe von insgesamt 12 UN-Experten und Sonderberichterstattern äussert den Verdacht auf das Vormerken von politischen Gefangenen für spätere Organentnahmen zur Transplantation. Auch gebe es «verlässliche» (so die Experten) Berichte von tatsächlich erfolgten Organentnahmen nach deren Tod. Diese Praxis betreffe politische Gefangene der Falun Gong Bewegung, Tibeter, Uiguren, Muslime und Christen. Nicht davon betroffen seien hingegen Han Chinesen.

Laut dem Bericht würden an den Gefangenen Untersuchungen durchgeführt, ohne ihnen den Grund zu erklären und ohne deren Einverständnis einzuholen. Zu den Untersuchungen gehörten Blutentnahmen, sowie Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen von inneren Organen. Die Resultate würden später in einer Datenbank gespeichert, um mögliche Kandidaten als Organlieferanten für Transplantationen bereit zu haben.

Tatsächlich habe es auch nach dem Tode entsprechende Organentnahmen gegeben, häufig waren es Herzen, Nieren, Lungen, Augen-Hornhäute oder Teile der Leber. Dazu passe es, dass es Familien von verstorbenen Gefangenen oft nicht erlaubt werde, den Leichnam noch einmal zu sehen.

Die Experten-Gruppe wies darauf hin, dass entsprechende Anfragen von ihnen in den Jahren 2006 und 2007 von der chinesischen Regierung nicht beantwortet wurden.

UN-Hochkommissar für Menschenrechte, 14. Juni 2021 // Dr. Uwe Meya

https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=27167&LangID=E

Foto: Screenshot: UN HRC