Evaluation des Menschenrechtsdialogs mit China / NR Barbara Gysi
Stellungnahme des Bundesrates vom 9.5.2018
Die Schweiz und China führen über 20 bilaterale Dialoge, darunter beispielsweise im Bereich Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Gesundheit und Menschenrechte. Im Jahr 2016 wurden die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und China in einer gemeinsamen Erklärung als „Innovative Strategische Partnerschaft“ bezeichnet. Diese unterstreicht das Potential für die Vertiefung der Zusammenarbeit. Der erste Strategische Dialog zwischen der Schweiz und China wurde von den beiden Aussenministern im April 2018 geführt.
Den Menschenrechtsdialog führt die Schweiz mit China seit 1991, als eines der ersten westlichen Länder. Die Schweiz nutzt den im vertraulichen Rahmen geführten Menschenrechtsdialog, um die Menschenrechtslage in China, darunter insbesondere die Einschränkungen gegenüber der Zivilgesellschaft und die Minderheitenrechte, inklusive in den tibetischen Gebieten Chinas, offen und kritisch anzusprechen. Dabei werden auch Einzelfälle genannt. Der Menschenrechtsdialog ist auch ein Werkzeug, um dem Dialogpartner aufzuzeigen, dass Verschlechterungen im Bereich der Menschenrechte nicht unbemerkt bleiben und dass die Schweiz entsprechende Verletzungen verurteilt. Gleichzeitig unterstreicht der Dialog gegenüber der chinesischen Regierung die Bedeutung, welche die Schweiz den Menschenrechten beimisst.
Neben dem Menschenrechtsdialog wird eine Vielzahl weiterer bilateraler Instrumente für die Thematisierung der Menschenrechte mit China eingesetzt. So drückt die Schweiz ihre Besorgnis über die vermehrte Überwachung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen im bilateralen und multilateralen Rahmen gegenüber den chinesischen Behörden aus. Zudem werden ad hoc Demarchen zu Einzelfällen durchgeführt, sowie nach Möglichkeit Prozesse von Menschenrechtsverteidigern beobachtet.
Die Menschenrechtslage in China hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Die Schweiz versucht mit ihrer Menschenrechtspolitik dieser Entwicklung entgegen zu treten und ihren Teil zum Schutz der Menschenrechte in China beizutragen. Positive Auswirkungen der internationalen Aufmerksamkeit auf gewisse Einzelfälle werden der Schweiz regelmässig bestätigt. Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass die Bemühungen der Schweiz alleine ausreichen, um eine Verbesserung der Menschenrechtslage in China zu erreichen. Ferner erschwert China die Zusammenarbeit mit dem Vorwurf der Einmischung in innere Angelegenheiten.
Aufgrund der erwähnten Vertraulichkeit des Menschenrechtsdialogs veröffentlichen weder die Schweiz noch China detaillierte Informationen über den Inhalt der Diskussionen. Eine Verletzung dieses Grundsatzes würde die Substanz des Dialogs gefährden. Von einer Evaluation des Menschenrechtsdialogs und der Veröffentlichung eines diesbezüglichen Berichtes ist deshalb abzusehen. Die politische Einschätzung und kritische Würdigung zur Wirkung unserer Menschenrechtspolitik gegenüber China, inklusive des Menschenrechtsdialogs, wird im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung zur Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz aufgenommen.