Tibet-Information der GSTF vom 21. Februar 2013

26. Februar 2013

21. Februar 2013

Zwei Teenager verbrennen sich

Zwei Teenager, der 17-jährige Rinchen und der 18-jährige Sonam Dhargye, setzten sich gemeinsam am 19. Februar in der Stadt Kyangtsa in der osttibetischen Präfektur Ngaba in Flammen und starben auf der Stelle. Ihre Leichname wurden von Tibetern in deren jeweilige Elternhäuser gebracht, wo die Familien hofften, ungestört die Totenrituale durchführen zu können. Rinchen war extra über die Feiertage anlässlich des tibetischen Neujahrs von seinem Arbeitsort in der Provinz Qinghai zu seiner Familie gereist.

Damit steigt die Zahl der Selbstverbrennungen auf 104.

Bereits am 14. Februar, dem dritten Tag des tibetischen Neujahrsfestes, hatte sich der 26-jährige Drukpar Khar, Vater von 3 Kindern, in der Stadt Amchok in der Präfektur Kanhlo in Brand gesetzt.

Am 17. Februar starb der 46-jährige Namlha Tsering, Vater von 4 Söhnen, in der Stadt Sangchu, ebenfalls in der Provinz Kanhlo, nachdem er sich mit gekreuzten Beinen auf einer stark befahrenen Strasse in Brand gesetzt hatte. Sicherheitskräfte schafften seinen Leichnam weg und versuchten, die Brandspuren an der Stelle, wo er sich verbrannt hatte, zu verdecken.

Tibeter werden gezwungen, Neujahr zu feiern

Aus verschiedenen Regionen in Tibet wurde bekannt, dass Partei- und Regierungskader Haushalte besuchten und Familien dazu zwangen, das tibetische Neujahr zu feiern, das in diesem Jahr am 11. Februar begann. Wie schon im vergangenen Jahrzentschlossen sich die Tibeter in Tibet und im Exil, im Gedenken an die Selbstverbrennungen die Festtage im Gebet und ohne die traditionellen Feiern zu begehen.

Die Funktionäre versuchten die Tibeter mit einer Mischung aus Drohungen und angebotenen Belohnungen zum Feiern zu veranlassen. Sie wurden aufgefordert, sich wie üblich neu zu kleiden, Angehörige und Freunde zu opulenten Essen einzuladen und die traditionellen Reiterwettkämpfe und Bogenschiessen zu veranstalten. Allen, die sich verweigerten, wurden massive Strafen angedroht. Es ist unmöglich, umfassende Informationen zu erhalten, ob diesen Anordnungen Folge geleistet wurde, jedoch gibt es aus verschiedenen Regionen Berichte, dass sich Tibeter diesen Anordnungen widersetzten und die Feiertage stattdessen mit Gebeten in Klöstern verbrachten. Tibetische Läden weigerten sich auch, Feuerwerk zu verkaufen, das an diesen Tagen normalerweise entzündet wird.

In Rebkong dekorierten Kader die Regierungsgebäude und an Strassenkreuzungen errichtete Gerüste mit Drachenmotiven, dem chinesischen Nationalsymbol. In Lhasa besuchten hohe Funktionäre das Ramoche-Kloster und ordneten an, dass die Wände neu gestrichen und Flaggen gehisst werden, wie es ansonsten der Tradition zum Neujahr entspricht. Wenn sich Mönche weigerten, das Neujahrsfest entsprechend der Tradition zu begehen, würde das als politisches Vergehen angesehen. Das Ramoche-Kloster, eines der ältesten tibetischen Klöster überhaupt, hatte seit dem Aufstand im Jahr 2008 keine Feiern zum Neujahr durchgeführt.

„Patriotische Umerziehung“ fokussiert auf Selbstverbrennungen

Diejenigen, die andere „zu Selbstverbrennungen anstiften, verleiten oder drängen“, werden der vorsätzlichen Tötung angeklagt. Ebenso machen sich solche, die „Sicherheitskräfte, medizinisches Personal oder andere, die die Selbstverbrenner schützen wollen“, bei der Ausübung ihrer Pflichten behindern, des gleichen Vergehens schuldig. Ihnen wird im schlimmsten Fall die Todesstrafe angedroht. Es erhalten diejenigen schwere Strafen, die andere „zu Versammlungen aufrufen, die Leichname von Selbstverbrennern in Prozessionen durch die Strassen tragen oder anderweitig den öffentlichen Verkehr oder die Ordnung stören“. In der Vergangenheit hatte es mehrfach Auseinandersetzungen zwischen Tibetern und Sicherheitskräften gegeben, wenn letztere versuchten, die Körper von Tibetern nach Selbstverbrennungen, ob tot oder lebendig, möglichst rasch vom Ort des Geschehens fortzuschaffen. Diese Strafandrohung zielt offensichtlich darauf ab, zu verhindern, dass die Leichname an ihre Heimatorte gebracht und Totenrituale abgehalten werden. Auch werden alle mit Haftstrafen von 5 bis 15 Jahren bedroht, die „fälschlich“ Bilder oder Videos von derartigen Ereignissen verbreiten.

Quellen: Radio Free Asia; Tibetan Centre for Human Rights and Democracy TCHRD

Zusammengestellt für die GSTF von Dr. Uwe Meya