Bis Ende Januar ist es im Kanton St. Gallen dank einer Sonderaktion möglich, einigen Tibeterinnen und Tibetern eine Aufenthaltsbewilligung und damit eine Arbeitsbewilligung zu erteilen.
In Vilters leben Menschen aus Tibet in Nothilfe, das heisst, sie haben keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Sie sind schon mehrere Jahre hier, können aber nicht nach Tibet / China ausgewiesen werden, weil dort ihr Leben bedroht ist. Kein anderes Land will sie aufnehmen.
Keiner dieser jungen Männer hat sich etwas zuschulden kommen lassen. Ihre Tradition erzieht sie zu sehr friedfertigen, zurückhaltenden, freundlichen und hilfsbereiten Menschen. Sie teilen unsere Werte wie Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Mitgefühl. Das macht den Umgang mit ihnen sehr einfach und angenehm. Ihr grösster Wunsch ist es, zu arbeiten und für sich selbst zu sorgen.
Bis Ende Januar ist es nun durch eine Sonderaktion möglich, einigen Tibetern / Tibeterinnen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Folgende Bedingungen sind dafür vom Migrationsamt gestellt:
- mindestens fünf Jahre Aufenthalt in der Schweiz
- Deutschkenntnisse (mindestens bestandene mündliche Prüfung A2)
- Arbeitszusicherung eines Arbeitgebers, einer Arbeitgeberin
Die Arbeitszusicherung muss schriftlich beim Migrationsamt vorliegen und einen Lohn nennen, der die Arbeitenden unabhängig vom Sozialamt macht.
Lehrkräfte der Deutschschule Sevelen und der Integra St. Gallen haben den Tibetern und Tibeterinnen kostenlosen Deutschunterricht erteilt.
Mitglieder des Vereins Solidaritätsgruppe unterstützen sie nun bei der Arbeitssuche, damit sie selbständig für sich sorgen können.
Wenn Sie die Möglichkeit erwägen, Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Ihre Fragen zu Arbeitszusicherung und Anstellungsbedingungen zu beantworten. Dies gilt selbstverständlich auch bei Fragen nach Beginn einer Anstellung. Gerne kommen wir auch mit einem der Arbeitssuchenden bei Ihnen vorbei, damit Sie einen Eindruck gewinnen können.
Am Schluss des Textes finden Sie drei Lohnbeispiele zum Herunterladen. Ein Formblatt zur Arbeitszusicherung und drei ausführliche Lohnberechnung senden wir Ihnen gerne zu. Ihre Vorstellung rechnen wir gerne durch.
Hier einige Ideen möglicher Arbeitsbereiche : Bauernhof, Gärtnerei, Haushalt, Gastgewerbe, Betreuung, Betagtenheim usw..
Die Zeit drängt: Die Zusicherungen müssen bis Ende Januar beim Migrationsamt sein!
Wir sind überzeugt, dass sich durch eine Anstellung so manche Bereicherung auch für die Arbeitgebenden zeigen wird.
Verein Solidaritätsgruppe Sevelen
bitte melden Sie Sich bei:
- Ruth Kühne, Tel. 081 785 31 06
- Beatrice Marxer, Tel. 801 735 34 11
- Erika Egli, Tel. 081 783 22 40
- Roma u. L. Giger-Holtzem, Tel. 081 783 18 14
- Elisabeth Gantenbein, Tel. 081 785 10 33