Aus menschenrechtlicher Perspektive ist das Freihandelsabkommen (FHA) mit China eine herbe Enttäuschung für die in der China‐Plattform zusammengeschlossenen Entwicklungs‐ und Menschenrechtsorganisationen.
Das Wort Menschenrechte taucht im gesamten Vertragswerk nicht ein einziges Mal auf. Der in der Präambel festgeschriebene Verweis auf die Charta der Vereinten Nationen fällt weit hinter alle Abkommen der Schweiz zurück, die in jüngerer Zeit abgeschlossen wurden. Das ausgehandelte FHA schreibt weder die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation als Voraussetzung für den Freihandel vor, noch werden die gerade im Kontext von China zentralen Minderheitenrechte thematisiert. Dies sind schlechte Nachrichten für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in China. Für den auf dem heimischen Markt operierenden Teil der Schweizer Wirtschaft besteht die Gefahr der Diskriminierung durch von den FHA‐Vorzügen profitierenden chinesischen Produkten, die unter Verletzung der arbeitsrechtlichen Mindeststandards gefertigt wurden. Analog wird die Schweizer Bevölkerung durch das Abkommen nicht vor dem unwissentlichen Konsum von chinesischen Produkten geschützt, die allenfalls unter Missachtung minimaler Menschenrechtsnormen hergestellt wurden. Zusätzlich schafft der Vertrag ein gefährliches Präjudiz für chinesische Verhandlungen mit weiteren Handelspartnern, da China versucht sein wird, die fehlende Verbindlichkeit von Menschenrechtsbestimmungen im FHA mit der Schweiz als Standard für künftige Abkommen zu definieren.
Die China-Plattform:
Alliance Sud
Erklärung von Bern (EvB)
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF)
Solidar Suisse
PDF der Gesamt-Analyse des FHA
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