nzz.ch, 8.5.13 –
China rückt von heiklen Forderungen im Personenverkehr ab.
Die Volksrepublik will nun doch keinen privilegierten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt für chinesische Berufsleute. Knackpunkt bleiben die Warenzölle.
In den acht Verhandlungsrunden und diversen Zwischenrunden haben China und die Schweiz zwar schon einiges erreicht, doch der grosse Durchbruch zu einem Freihandelsabkommen ist bis jetzt ausgeblieben. Es gebe noch wesentliche ungelöste Fragen, sagt der Schweizer Chefunterhändler Christian Etter. Trotzdem sei er zuversichtlich, dass es zu einem erfolgreichen Abschluss komme.
Politischen Flankenschutz bietet der Bundesrat, der sich immer wieder um Treffen mit chinesischen Amtsträgern bemüht. Nachdem im Februar Chinas Vizeregierungschef in Bern empfangen worden war, reiste Aussenminister Didier Burkhalter im April nach Peking. Im Juli wird Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann nach China fliegen. Solche Treffen, welche die sich entwickelnden Beziehungen zwischen den beiden Ländern auch gegen aussen sichtbar machten, seien wichtig für die Chinesen, heisst es in der Verwaltung.
Weitgehend einig ist man sich im Dienstleistungsbereich. China hat seine Forderung, einzelnen Berufsgruppen wie Akupunkteuren, Krankenschwestern oder Chinesischlehrern einen vereinfachten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu öffnen, aufgegeben. «Der Arbeitsmarkt steht wie in anderen Freihandelsabkommen nicht zur Diskussion, verhandelt wird über die Dienstleistungserbringung, etwa durch Tochtergesellschaften im anderen Land, und den damit verbundenen Kadertransfer», sagt Etter. Zu den Finanzdienstleistungen meint der Chefunterhändler, dass auch dort Verbesserungen angestrebt würden, etwa bei Bankgeschäften in Lokalwährung oder bei bestimmten Wertschriftengeschäften.
Knackpunkt bleibt der eigentliche Kern des Freihandelsabkommens, der Abbau von Warenzölle. Die von China vor der letzten Verhandlungsrunde von Anfang März offerierten Zollreduktionen lagen unter den Schweizer Erwartungen. Demnach wäre der Freihandel zehn Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens auf 56 Prozent des Handels beschränkt. Heute sind 30 Prozent zollfrei. «Bei den Industriezöllen sind substanzielle Konzessionen der chinesischen Seite notwendig», sagt Etter.
Auch bei den Landwirtschaftsprodukten liegen die Positionen noch weit auseinander. Die chinesischen Wünsche sind mit dem Protektionsniveau des hiesigen Agrarsektors nicht vereinbar. Umgekehrt kommt China den Schweizer Begehren bei wichtigen Exportprodukten der Landwirtschaft wie Käse, Trockenfleisch oder Schokolade nicht ausreichend entgegen.
Grössere Differenzen sind auch bei den Ursprungsregeln auszuräumen. Hingegen hat man sich laut Etter darauf geeinigt, Arbeits- und Umweltstandards in einer Zusatzvereinbarung festzuhalten, deren Form noch offen ist. China hat es aber abgelehnt, das Inkrafttreten des separaten Abkommens an das Freihandelsabkommen zu knüpfen. Immerhin sollen die beiden Verträge aber gleichzeitig unterschrieben werden.
Zu den sensiblen Bereichen Menschenrechte und Demokratie strebt die Schweiz einen Hinweis in der Präambel zum Freihandelsabkommen an, was die chinesische Seite ablehnt. China bietet an, auf das Memorandum of Understanding zwischen den beiden Ländern von 2007 zur Förderung des Dialogs und der Kooperation zu verweisen.
Einen Termin für die nächste, die neunte Verhandlungsrunde haben die Schweiz und China noch nicht festgelegt. Beide Seiten seien intensiv an der Arbeit, es fänden laufend Gespräche zu den verbleibenden offenen Punkten statt, weitere Treffen seien geplant, sagt Botschafter Etter.