Restriktionen und Überwachung auch nach dem 10. März

4. April 2019

Auch nach dem 10. März 2019, dem 60. Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes, lassen Restriktionen und Überwachungsmassnahmen nicht nach.

Schon vorher waren in Rebgong in der Präfektur Mahlho alle Darbietungen von Strassenmusikanten in der Öffentlichkeit untersagt. Ansammlungen von mehr als fünf Personen auf der Strasse waren verboten, offensichtlich aus Sorge, dass sich aus dieser Menge Protestkundgebungen entwickeln. Weiterhin wurden Bettler von den Strassen entfernt.

Das Kloster Rongwo in Rebgong, das in den vergangenen Jahren Ort mehrerer Selbstverbrennungen war, ist weiter unter scharfer Bewachung. Wie Augenzeugen von RFA berichten, seien vor dem Kloster ständig drei Fahrzeuge mit Sicherheitskräften stationiert. Überall im Kloster und in den umliegenden Strassen seien Überwachungskameras installiert.

Lehrer und Parteikader wurden instruiert, Personen aufmerksam bezüglich «verdächtiger» Aktivitäten zu beobachten. Sofort müssten allfällige Protestaktionen, Menschenansammlungen und sogar bestimmte religiöse Rituale gemeldet werden. Falls sich dennoch Zwischenfälle, wie das Hissen der (verbotenen) tibetischen Flagge auf Gebäuden, ereigneten, würden die Kader ihre Arbeit verlieren.

Radio Free Asia, 25. März 2019 / Dr. Uwe Meya

Bild: Polizei vor dem Kloster Rongwo (März 2018; Foto: AP)