Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China in Bezug auf die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte / NR Maya Graf, 8.3.2018
Stellungnahme des Bundesrates vom 18.4.2018
Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und China ist ein wirtschaftspolitisches Instrument, mit dem der Handel zwischen den beiden Ländern reguliert und erleichtert werden soll. Es beinhaltet in der Präambel Verweise, zum Beispiel auf die Charta der Vereinten Nationen, die es ermöglichen, im Gemischten Ausschuss gegebenenfalls gewisse Themen im Zusammenhang mit den Menschenrechten zur Sprache zu bringen. Jedoch regelt das FHA keine Fragen in Bezug auf Minderheitenrechte, weder in der Schweiz noch in China. Dementsprechend wird auch nicht erwartet, dass es diesbezüglich Auswirkungen zeitigt. Eine Untersuchung zur Wirkung des Freihandelsabkommens in diesem Bereich würde keine sachdienlichen Informationen zutage fördern.
Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind zentrale Werte, Ziele und Anliegen der Schweizer Aussenpolitik. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Minderheiten, wie etwa jene der Tibeterinnen und Tibeter in China, gelegt. Die Schweiz äussert gegenüber den chinesischen Behörden regelmässig ihre Bedenken auf bilateraler wie auch multilateraler Ebene, insbesondere im Uno-Menschenrechtsrat. Die Minderheitenrechte sind auch eines der Hauptthemen im bilateralen Dialog über die Menschenrechte zwischen der Schweiz und China.