Tibet-Information der GSTF vom 12. Juli 2013

12. Juli 2013

Schüsse bei Geburtstagszeremonie für den Dalai Lama: 9 Tibeter schwer verletzt

Mindestens 9 Tibeter erlitten schwere Schussverletzungen, nachdem Sicherheitskräfte auf eine Gruppe von Laien, Mönchen und Nonnen schossen, die am 6. Juli eine Zeremonie anlässlich des Geburtstags des Dalai Lama durchführten.

Mehrere Hundert Tibeter hatten sich am heiligen Berg Machen Pomra in Tawu in der osttibetischen Provinz Kardze versammelt, um wie in jedem Jahr dort den Geburtstag des Dalai Lama in einer Zeremonie zu begehen. Nach Angaben von Free Tibet versperrten Sicherheitskräfte ihnen jedoch den Weg zum Gipfel, wo sie Weihrauch verbrennen wollten. Nach Angaben von anderen Quellen soll die Zeremonie mit dem Verbrennen von Weihrauch und dem Anbringen von Gebetsfahnen und dem Portrait des Dalai Lama bereits begonnen haben, als die Sicherheitskräfte einschritten. Einige Tibeter versuchten zu schlichten, andere wiesen darauf hin, dass diese Zeremonie nach chinesischem Recht nicht illegal ist, und weitere kehrten zurück, um die Zeremonie an einem anderen Ort abzuhalten.

Aus noch ungeklärten Gründen eröffneten die Sicherheitskräfte das Feuer auf die Menschenmenge. Ein Mönch wurde durch einen Kopfschuss schwer verletzt und ist in kritischem Zustand, und weitere acht Tibeter erlitten ebenfalls schwere Schussverletzungen. Zahlreiche andere Tibeter wurden durch Tränengas, Gummigeschosse und Schläge verletzt. Auf Druck der Bevölkerung wurden später alle verhafteten Tibeter wieder freigelassen. Auch wurde die Abriegelung des Klosters Nyatso, aus dem der am schwersten verletzte Mönch stammt, nach einigen Tagen beendet.

Neue Regeln für die Zulassung religiöser Lehrer

Ende letzten Jahres erliess die chinesische Regierung neue Regeln, die die Prozesse und Kriterien für die Zulassung als religiöse Lehrer exakt definieren. TCHRD befürchtet, dass mit der Zeit die alten, in der langen buddhistischen Tradition geschulten Lehrer aussterben und durch junge, regierungs- und parteihörige Personen ersetzt werden.

Nur wer regierungsoffiziell registriert ist, darf religiöse Lehren ausüben. Dafür müssen die künftigen Lehrer eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Sie müssen „die Führung der Kommunistischen Partei und das sozialistische System unterstützen, Patriotismus und Disziplin zeigen, Recht und Gesetz wahren, die Interessen des Volkes achten, die nationale Einheit schützen und religiöse und soziale Harmonie bewahren“. Auch dürfen sie sich nicht ausländischen Individuen und Organisationen zu Aktivitäten anstacheln lassen, und müssen den Weisungen der [weltlichen, von der Regierung kontrollierten] Klosterverwaltung folgen.

Kandidaten, die von der Klosterverwaltung vorgeschlagen werden, durchlaufen dann einen mehrstufigen Evaluations- und Prüfungsprozess. Nach einer Begutachtung auf Bezirks- und Präfekturebene müssen sie eine Prüfung ablegen. Wenn sie die Prüfung bestehen, folgen wieder Begutachtungen auf der Ebene der Provinz und der Autonomen Region durch die „Buddhistische Vereinigung Chinas“, ein Organ der staatlichen Behörde für Religiöse Angelegenheiten. Erst dann erfolgt die Zulassung als Lehrer, die für 5 Jahre gültig ist und danach erneuert werden muss.

Bei Verstössen gegen ihre Aufgaben werden Sanktionen angedroht, die von mündlichen Belehrungen bis zum Entzug der Zulassung als Lehrer reichen. Besonders schwere Verstösse sind das Nichtbefolgen der Anordnungen der Klosterverwaltung, Handlungen auf Veranlassung ausländischer Individuen und Organisationen, Verbreiten „separatistischer Gedanken“, Anstacheln anderer zu „illegalen und strafbaren Handlungen“, und die Beteiligung an Aktivitäten, die „ethnische und soziale Stabilität stören oder das Mutterland spalten“.

Quellen: Tibetan Centre for Human Rights and Democracy TCHRD; Phayul; Free Tibet

Zusammengestellt und bearbeitet für die GSTF von Dr. Uwe Meya