Zu 15 Jahren Gefängnis verurteilter ehemaliger tibetischer NGO-Mitarbeiter nach sechs Jahren Haft gestorben

16. Dezember 2014

tchrd.org, 7. Dezember 2014 -
Zu 15 Jahren Gefängnis verurteilter ehemaliger tibetischer NGO-Mitarbeiter 
nach sechs Jahren Haft gestorbenZuverlässigen Informationen zufolge starb 
ein politischer Gefangener, der eine 15jährige Gefängnisstrafe zu verbüssen 
hatte, am 5. Dezember. Er hatte keine 6 Jahre seiner Haftstrafe im Chushur 
Gefängnis bei Lhasa hinter sich gebracht. 

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Sein Tod beweist wieder einmal, dass die Menschenrechtsgruppen mit ihrer 
Kritik recht haben und Folter und unmenschliche Behandlung in chinesischen 
Gefängnissen an der Tagesordnung sind. 
Tenzin Choedak, der auch als Tenchoe bekannt ist, starb nur zwei Tage, 
nachdem die Gefängnisleitung ihn zu seiner Familie zurückgeschickt hatte. 
Er starb Stunden nachdem ihn seine Familie dort eingeliefert hatte, im 
Mentsekhang, dem traditionellen tibetischen Medizininstitut in Lhasa. 

Tenzin Choedak war früher für eine europäische, dem Roten Kreuz 
zugeordnete NGO, tätig. Anfang November, als sich sein Zustand 
immer mehr verschlechterte, brachten ihn die Behörden in drei 
verschiedene Hospitäler zur Behandlung. Als die Ärzte die Hoffnung 
aufgaben, wurde er seiner Familie übergeben, wo er trotz aller 
Bemühungen, sein Leben zu retten, zwei Tage später starb.

Tenchoe ist nicht der erste Tibeter, der in der Haft starb. Anfang 
dieses Jahres, im März, starb ein anderer politischer Gefangener, 
Goshul Lobsang, nur einige Monate, nachdem die Gefängnisleitung ihn 
seiner Familie übergeben hatte, im Bezirk Machu in der TAP Kanlho, 
Provinz Gansu. Goshul Lobsang hatte schreckliche Schläge und Folter 
erlitten, darunter auch Schmerz hervorrufende Injektionen. 
Tenchoe war vor seiner Inhaftierung für eine ausländische dem Roten 
Kreuz zugehörige NGO tätig. Das PSB von Lhasa nahm ihn im April 2008 
unter der Beschuldigung fest, einer der Anführer der Demonstrationen 
vom März 2008 in Lhasa gewesen zu sein (1). Aus zuverlässigen Quellen 
erfuhr das TCHRD, dass Tenchoe in der Polizeihaft und bei den Vernehmungen 
heftig geschlagen und gefoltert wurde. Die Polizei bedrängte ihn 
besonders mit Fragen über seinen Vater, Khedup, der jahrelang in Tibet 
politisch aktiv gewesen war, ehe er sich 1993 gezwungen sah, nach Indien 
ins Exil zu fliehen. 

Die Vernehmungsbeamten bestanden darauf, dass Tenchoe auf Anstiftung 
seines Vaters gearbeitet habe. Das Mittlere Volksgericht von Lhasa 
verurteilte ihn später zu 15 Jahren Gefängnis und einer zusätzlichen 
Geldstrafe von 10.000 Yuan (2).
Einer anderen Quelle zufolge verschlimmerte sich Tenchoes Zustand im 
Gefängnis infolge der Verletzungen, die er in der Polizeihaft erlitten 
hatte, so sehr, dass er häufig unter Bewachung Kliniken aufsuchen 
musste. Einen dortigen Augenzeugen zitierend, sagte die Quelle: 
„Tenchoe wurde mit gefesselten Armen und Beinen zu der Klinik gebracht. 
Er war fast nicht mehr zu erkennen“.

„Sein physischer Zustand hatte sich verschlechtert, er hatte eine 
Gehirnverletzung davongetragen, und ausserdem erbrach er Blut“.
Tenzin Choedak, der Sohn von Khedup und Passang, wurde 1981 im Dorf 
Gyabum Gang im nördlichen Teil Lhasas geboren. 
1990 floh er nach Indien und ging dann im Upper Tibetan Children’s 
Village, Dharamsala, zur Schule. Er besuchte diese Schule
bis zur 10. Klasse, dann kehrte er 2005 nach Lhasa zurück. Dort 
arbeitete er für eine europäische, dem Roten Kreuz angegliederte 
NGO und befasste sich mit Umweltschutzprojekten in Lhasa und Shigatse.

TenzinChoedakIn der VRC werden Häftlinge oft Körperstrafen, 
Folter und grausamer, unmenschlicher und 
beschämender Behandlung ausgesetzt.
In den letzten Jahren gingen die chinesischen 
Behörden dazu über, Gefangene vorzeitig zu 
entlassen, so dass sie nicht im Gefängnis 
sterben. Diese Handlungen stellen eine direkte 
Verletzung der Mindestvorschriften der 
Vereinten Nationen für die Behandlung von 
Gefangenen (SMR) dar, die eine Reihe von 
Regeln, Prinzipien für die Behandlung von 
Gefangenen und die Führung von Haftanstalten 
enthalten. In ihnen wird der Griff zu 
Körperstrafen und allen Formen von grausamer, 
unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung 
verboten. 
Monate bevor eine zwischenstaatliche Expertengruppe 
über das SMR im Januar 2014 zusammentraf, um die vorgeschlagenen Änderungen 
an diesen Vorschriften zu erörtern, widersetzte sich die chinesische Regierung 
der Forderung, Todesfälle, die kurz nach der Freilassung eines Häftlings 
eintreten, zu untersuchen. China war es klar, dass die Aufnahme einer 
solchen Forderung in den Text bedeuten würde, dass es entweder die Beachtung 
der Regeln ausdrücklich ablehnen oder Ermittlungen in den weitverbeiteten 
Fällen der Misshandlung von Häftlingen anstellen muss, die es sich weigert 
zuzugeben und vor der Weltöffentlichkeit zu verstecken versucht. Die 
vorgeschlagene Revision am SMR bedeutet, dass Todesfälle in der Haft oder 
kurz danach von einer neutralen Stelle untersucht werden sollen, um 
auszuschliessen, dass sie von den Gefängnisbeamten herbeigeführt
wurden. Die für Januar 2014 in Brasilien vorgesehene Sitzung der 
zwischenstaatlichen Expertengruppe über das SMR wurde wegen politischer 
Turbulenzen in dem gastgebenden Land auf unbestimmte Zeit verschoben.

Das TCHRD ist entsetzt über die wachsende Zahl von Todesfällen in den 
Gefängnissen in Tibet sowie darüber, dass die chinesischen Behörden ihrer 
Verpflichtung, diese unnatürlichen Todesfälle zu untersuchen, nicht nachkommen. 
Die VRC war einer der ersten Mitgliedsstaaten der UN, der die Konvention 
gegen Folter 1986 unterzeichnete und 1988 ratifizierte. In dieser Konvention 
wird die Folter weltweit verboten. Es gibt keine Umstände, die die Folter 
erlauben würden. So heisst es im Art. 2, Abs. 2 der Konvention: 
„Aussergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, 
innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen 
nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden“.

Trotz der Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention, anerkennt die VRC 
nicht das Komitee gegen Folter, das für eine Sicherstellung der Umsetzung der 
durch die Konvention gewährten Rechte zuständig ist. Gemäss dem Art. 20 der 
Konvention ist das Komitee gegen Folter berechtigt, Verdachtsfälle von 
Folterungen zu untersuchen. Indem es Vorbehalte gegen Art. 20 der Konvention 
äussert, beweist China einen ausgesprochenen Mangel an Verantwortung als 
Mitglied des internationalen Komitees.
„Der Tod tibetischer Gefangener als Folge ihrer Behandlung in der Haft zeigt, 
dass die Gefängnisbehörden versuchen, diese Todesfälle zu verschleiern, indem 
sie die Gefangenen entlassen. Damit schaffen sie ein Klima der Straffreiheit, 
in der die Folter florieren kann“, sagte Tsering Tsomo, die Direktorin des TCHRD.

(1) 21.6.2008 Updates zur Lage in Tibet, 
http://www.igfm-muenchen.de/tibet/diir/2008/DIIR-Update_21.6.html

(2) 12.10.2009 Zwei tibetische Sozialarbeiter aus Lhasa zu 14 bzw. 15 Jahren 
Gefängnis verurteilt, 
http://www.igfm-muenchen.de/tibet/diir/2009/Migmar-Tenchoe-Lhasa_12.10.html

Übersetzung: Adelheid Dönges, Revision: Angelika Oppenheimer
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Arbeitsgruppe München