Medienmitteilung: Rote Linie für die Schweiz

29. April 2024

Keine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens mit der Volksrepublik China ohne Menschenrechte!

Bern, 29. April 2024

Im Sommer vor zehn Jahren trat das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China in Kraft. Dieses erwähnt die Menschenrechte mit keinem Wort. Gleichzeitig hat sich die Menschenrechtslage in der Volksrepublik in den letzten zehn Jahren massiv verschlechtert. Besonders die Repression gegen die tibetische und uigurische Bevölkerung haben stark zugenommen. Dennoch soll das Freihandelsabkommen nun auf Wunsch beider Länder erweitert werden. Gemeinsam mit Campax, dem Uigurischen Verein Schweiz, der Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft und dem Verein Tibeter Jugend in Europa fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker mit einer Petition eine rote Linie für die Schweizer Handelspolitik: Keine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens ohne substanziellen Einbezug der Menschenrechte!

Die Schweiz ist das einzige kontinentaleuropäische Land, dass ein Freihandelsabkommen mit der Volksrepublik China (VRC) abgeschlossen hat. Während die EU und die USA ihre Aussenpolitik anpassen und auf die massiven Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung mit Sanktionen reagieren, will die Schweiz ihre Handelsbeziehungen mit der VRC weiter ausbauen. Hierzu will Wirtschaftsminister Guy Parmelin noch diesen Sommer nach Peking reisen. Für seinen Besuch und die anstehenden Verhandlungen mit der VRC wollen wir Bundesrat Parmelin eine griffige rote Linie mitgeben: Eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens ohne Erwähnung der Menschenrechte darf nicht in Frage kommen.

Mit der heute lancierten Petition fordert die GfbV gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen konkret, dass Artikel 54 Abs. 2 der Bundesverfassung als rote Linie für die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens definiert wird: Der Artikel legt fest, dass sich die Schweizer Aussenpolitik für die Achtung der Menschenrechte einsetzen, die Demokratie fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker beitragen muss. Der Bundesrat fordert in seiner Chinastrategie 2021-24 selbst, dass eine erfolgreiche Menschenrechtspolitik gegenüber der VRC  kohärent, konsequent und «auf allen Stufen» erfolgen muss. Dies schliesst folglich auch die Schweizer Handelspolitik mit der VRC mit ein.

Schweizer Sonderweg lässt Menschenrechte aussen vor

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Menschenrechtslage in der VRC, insbesondere für Tibeter:innen und Uigur:innen, massiv verschlechtert: Zuletzt wurden im Frühjahr 2024 in Tibet tausende Menschen verhaftet, weil sie gegen den Bau eines Wasserkraftwerks protestierten, für welches Dörfer und Klöster von historischer Bedeutung überflutet werden sollen. Rund 80 Prozent der schulpflichtigen Kinder in Tibet werden zudem gezwungen, weit entfernte Internatsschulen zu besuchen. Dort wird ihnen lediglich die chinesische Sprache und Kultur beigebracht, so dass sie nach und nach den Bezug zu ihrer Muttersprache und kulturellen Herkunft verlieren.

Auch in Ostturkestan (chin. Xinjiang) verfolgt die chinesische Regierung eine aggressive Strategie zur Zwangsassimilierung der lokalen uigurischen Bevölkerung. Schätzungsweise eine Million Menschen wurden in «Umerziehungslager» gesperrt, wo sie indoktriniert sowie teilweise gefoltert und vergewaltigt werden. Auch ausserhalb der Lager stehen Uigur:innen unter ständiger Überwachung und sind in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Ehemalige Lagerinsass:innen werden unter Hausarrest gestellt, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt oder müssen Zwangsarbeit verrichten. Zudem belegen Berichte, dass die chinesische Regierung an uigurischen Frauen Zwangssterilisationen durchführt.

In den zehn Jahren seit Beginn des Freihandels zwischen der Schweiz und der VRC wurden die massiven Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China immer wieder dokumentiert und von der internationalen Gemeinschaft verurteilt. Die Schweiz muss endlich Verantwortung übernehmen: Aufgrund wirtschaftlicher Interessen einen Sonderweg ohne Einbezug der Menschenrechte zu gehen, ist weder mit den Werten der Bundesverfassung, noch mit der Chinastrategie des Bundesrats vereinbar.

Informationen und Auskunft:

Dominique Schärer, Verantwortliche Kommunikation GfbV, 079 456 65 94

Nicolas Walder, Co-Präsident Gesellschaft-Schweizerisch-Tibetische Freundschaft, 079 550 05 13

Rizwana Ilham, Präsidentin Uigurischer Verein Schweiz, 078 677 76 24

Arya Amipa, Co-Präsidium Verein Tibeter Jugend in Europa, 076 568 68 17

Petition

Zur Petition auf der Campax-Webseite